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Finanzielle Einschränkung von Demonstrationen — Gerichtsprozess in Greifswald

Hauptverhandlung:
Montag, 11. November 2024, 09:00 Uhr
Verwaltungsgericht Greifswald, Domstaße 7a, Greifswald

Einschüchterungen nach Demonstration gegen AfD-Parteitag
Am 15. Mai 2021 hatte in Kemnitz ein AfD-Parteitag stattgefunden. Teilnehmende des Gegenprotestes werden bis heute kriminalisiert.
Nach der damaligen Demonstration gegen den AfD-Parteitag wurden von Behördenseite nicht nur Bußgelder verhängt, sondern zusätzlich auch noch "Wegtrage-Gebühren" erhoben.
Pro Person sollten dabei bis zu 110€ für das Weggetragen werden auf einer Strecke von unter 50 Metern bezahlt werden.
Dagegen wurde von einigen Betroffenen Klage eingereicht. "Es kann nicht sein, dass die Polizei für eine Sache von unter 5 Minuten so viel Geld verlangt. Es darf nicht von der finanziellen Situation von Menschen abhängig sein, ob sie es sich leisten können, zu einer Demonstration zu gehen.", sagt Noa L., eine der Kläger:innen.

Kriminalisierung von gesellschaftlichem Engagement
Die Gruppe betont die Relevanz von Demonstrationen und dem politischen Engagement von Bürger:innen. "Wenn Menschen mit solchen Mitteln davon abgehalten werden sollen, ihre Meinung kund zu tun und an Versammlungen teilzunehmen, ist das hinderlich für unsere Versammlungsfreiheit. Gerade in der derzeitigen politischen Situation ist es wichtig, dass Menschen für eine weltoffene und vielfältige Gesellschaft auf die Straße gehen. Es gilt, sich vor der hemmenden Wirkung solcher "Chilling-Effekte" zu schützen. Daher scheuen wir hier auch den Klageweg nicht."[1]

Der Bußgeldbescheid war selbst auch schon rechtswidrig
Nicht nur gegen die "Wegtrage-Gebühr" sind die Betroffenen in das Rechtsmittel gegangen. Auch gegen den Bußgeldbescheid (jeweils 150 Euro) wurde Einspruch eingelegt. Die Vorwürfe konnten nicht aufrecht erhalten werden und die Verfahren wurden alle eingestellt, was allein bei dieser Rechtsmaßnahme Geldforderungen in 4-stelliger Höhe obsolet machte.
Nun hoffen die Kläger:innen, auch die zweite Gebühr vor Gericht zu Fall zu bringen und ihre Einforderung als rechtswidrig festzustellen. Auch hier droht der Greifswalder Polizei eine Rückzahlung in 4-stelliger Höhe.

Kein neues polizeiliches Phänomen
Zuletzt wurde die Berliner Polizei in einem ähnlich gelagerten Fall dazu verpflichtet Klimaaktivist:innen schon aufgrund von rechtswidrig ergangenen Gebührenbescheiden über 300.000 Euro zurückzuzahlen.[2] Auch hier kann davon gesprochen werden, dass versucht wurde, engagierte Personen mit Geldforderungen von politischen Aktionen abzuhalten.

Kontakt:
Die Aktionsgruppe, die die Klagenden solidarisch unterstützt, ist in den nächsten Tagen ansprechbar.
Presse-Rückfragen also gerne vor Ort oder schriftlich via:
ClimateJustice-Greifswald@systemausfall.org
(Telefonkontakt ist möglich: [Nummer ab dem 13. Nov versteckt])
Pressemitteilung auch zu finden unter:
https://stadtimpuls.org/ClimateJustice/

[1]
Der "Chilling Effect" beschreibt ein Verhalten, das Menschen zeigen, wenn sie negative Auswirkungen von rechtlichen Maßnahmen befürchten. Eine Einschüchterung führt dazu, dass Personen von sich aus ihre eigenen Rechte einschränken oder nicht mehr einfordern.
Das betrifft vor allem Grundrechte, wie die Meinungs- oder Versammlungsfreiheit.

[2]
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg1l36323-vg-berlin-klimakleber-demonstratrion-polizei-kosten

Bilder via Ole Kracht:
https://olekracht.de/afd-kemnitz/
https://www.instagram.com/p/CO5ePUGsyyd/

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