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Die Forderungen von "Unser Land schafft Wandel"

**1. Die Bürgerschaft Greifswalds muss ihrer Verantwortung für das kommunale Land ambitionierter nachkommen. **

  • Die Bewirtschaftung muss sich stärker am Gemeinwohl und dem Schutz der Biodiversität ausrichten. Eine einseitige Orientierung an Ertrags-und Gewinnoptimierung ist abzulehnen.

  • Die Generierung von Pachteinnahmen aus landwirtschaftlichen Nutzflächen muss den Zielen gemeinwohlorientierter Landnutzung untergeordnet werden.

  • Die Interessen der Bürgerinnen und Bürger müssen bei der Ausgestaltung der Landnutzung öffentlicher Flächen stärker berücksichtigt werden.

2. Die Vergabe kommunaler landwirtschaftlicher Nutzflächen soll an transparente, soziale und ökologische, Verpachtungskriterien geknüpft werden. Dies gilt für Neuvergabe ebenso wie für Pachtverlängerungen. Diese Kriterien müssen in den Pachtverträgen verbindlich festgelegt werden. Betriebsspezifische Verträge sollten möglich sein. Folgende Aspekte sollen in den Verpachtungskriterien unbedingt berücksichtigt werden:

Grundvorrausetzungen bei der Verpachtung:

  • Verzicht auf Pestizide

  • Gentechnikfreiheit im gesamten Betrieb (Saatgut und Futtermittel)

  • Kein Grünlandumbruch, keine Entfernung von Landschaftselementen, kein Verfüllen von Nassstellen

  • Bei Betrieben mit Viehhaltung darf die Tierzahl umgerechnet 2 Großvieheinheiten je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche nicht überschreiten

Bei der Vergabe von Flächen sind zu bevorzugen:

  • Ökologisch wirtschaftende Betriebe (prioritär)

  • Landwirtschaftliche Betriebe, die möglichst viele Arbeitsplätze schaffen

  • Kleine Betriebe (Betriebsgröße unterhalb der Durchschnittsgröße der Bewerber), bäuerliche Familienbetriebe und Betriebe der solidarischen Landwirtschaft

  • Junglandwirtinnen (unter 35 Jahre) sowie Neueinsteigerinnen

Für Ackerflächen muss außerdem gelten:

  • Integration von biodiversitätsfördernden Maßnahmen auf der gesamten Fläche. Dazu zählen u.a.: Blühstreifen, Ackerrandstreifen, Brachen, Feldvogelinseln, Erhalt und Förderung von Hecken und Feldgehölzen, Pufferstreifen an Gewässern, blühende Zwischenfrüchte

  • Vielfältige Fruchtfolgen

  • Reduktion des Einsatzes von synthetischen Düngemitteln und Gülle

  • Verhinderung von Spritzmittelabdrift und Ackerstaub an Siedlungsgrenzen durch geeignete Maßnahmen (Schutzhecken, Pufferstreifen etc.)

Für Grünlandflächen muss außerdem gelten:

  • Verpachtung von Grünland vorrangig an viehhaltende Betriebe mit Weidehaltung

  • Extensive Grünlandnutzung

  • Tierschonende Mahd

  • Reduktion der Schnittnutzung und Verzicht auf Walzen/Schleppen vom 15.03.-31.07.

  • Sonderregelung für Moorstandorte: Aus Klimaschutzgründen muss die Stadt gewährleisten alle Moorflächen umgehend wiederzuvernässen.

**3. Die Landwirte und Landwirtinnen sollen in der gemeinwohlorientierten Bewirtschaftung öffentlicher Flächen durch entsprechende politische und administrative Rahmensetzungen unterstützt werden. Mögliche Maßnahmen hierbei sind: **

  • Städtische Finanzierung von landwirtschaftlicher Naturschutzberatung

  • Reduktion des Pachtpreises bei nachweislichen Gemeinwohlleistungen der Betriebe

  • Langfristige Pachtverträge

  • Grünlandpachtpreise an den tatsächlichen Wertschöpfungsmöglichkeiten der Weideviehhaltung ausrichten

  • Schaffung von Marktanreizen in der Nachfrage (z.B. verbindlicher Absatz regionaler Produkte in kommunalen Einrichtungen)

  • Integration städtischer Ausgleichs-und Ersatzmaßnahmen auf kommunalen Flächen

  • Finanzielle Honorierung sozialer und ökologischer Leistungen  

4. Die Erfüllung der Pachtkriterien soll durch ein regelmäßiges Monitoring abgesichert und der qualitative Mehrwert der Umsetzung regelmäßig evaluiert werden.

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