Drittes offenes Kinder- und Jugendforum
zum Thema MITWIRKUNG
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es ein Seniorenmitwirkungsgesetz – aber kein Jugendmitwirkungsgesetz. Heißt das, dass Kinder und Jugendliche nicht in der Politik mitreden und mitbestimmen dürfen? Jein. Junge Menschen haben selbstverständlich das Recht, sich zu beteiligen. Das steht sogar in der UN-Kinderrechtskonvention. Ab 16 Jahren sind sie wahlberechtigt, um an Kommunalwahlen teilzunehmen. Doch was bislang fehlt, sind klare Regeln, wie Kinder und Jugendliche ihre eigenen Interessenvertretungen vor Ort wählen können und welche Mitspracherechte sie in Gemeinde- oder Stadtvertretungen haben. Du möchtest wissen, wie du Politik vor Ort mitgestalten kannst? Dann komm vorbei zum Forum zum Thema Mitwirkung.